Beim Ausbruch der Amerikanischen (Bösartigen) Faulbrut muss gemäss Bienenseuchenverordnung ein Sperrgebiet von mindestens einem Kilometer eingerichtet werden.
Die Sperrgebiete werden hier nach Gemeinden und Teilen von Gemeinden angegeben. Näheres ist bei der zuständigen Veterinärdienststelle im Landratsamt oder Stadtverwaltung bzw. beim Bienensachverständigen zu erfragen.